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08.02.2008 - Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss (Frankfurt) Mehr als ein Dutzend Kommunen, die Deutsche Lufthansa, Condor und TUIfly haben gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof fristgemäß Klagen eingereicht. Privaten Klägern bleibt hierzu noch Zeit bis zum 25. Februar. 04.01.2008 - Planfeststellungsbeschluss Frankfurt Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel hat den von ihm am 18.12.07 unterzeichneten Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens an den Antragsteller, die FRAPORT AG, übergeben. Der Beschluss wird damit wirksam. OTSD hatte die schon auf der Grundlage der Prognosen für das Jahr 2015 erstellten Simulationen mit den neuen Prognosedaten für das Jahr 2020 erneut durchgeführt und ein überarbeitetes Gutachten zur 'Beurteilung der flugbetrieblichen Gesamtfunktionalität des um eine Landebahn Nordwest erweiterten Flughafens Frankfurt Main im Jahr 2020 (G 18)' erstellt, welches dann in das Verfahren eingebracht wurde. 05.11.2007 - Planfeststellungsverfahren München Die Regierung von Oberbayern leitet das Planfeststellungsverfahren für den Bau einer dritten Start- und Landebahn im Nordosten des jetzigen 2-Bahn-Systems ein. Mit einer Entscheidung rechnet die Flughafen München GmbH in der ersten Jahreshälfte 2010. Den Antrag auf Einleitung des Verfahrens hatte der Flughafen München bereits am 24.8.2007 gestellt. Die Antragsunterlagen umfassen insgesamt 47 Aktenordner mit über 10.000 Seiten und über 500 Plänen. OTSD hat schon im Rahmen des ROV umfangreiche Schnellzeitsimulationen durchgef&uumol;hrt und die 'flugbetriebliche Gesamtfunktionalität des um eine 3. Start- und Landebahn erweiterten Flughafens München', insbesondere im Hinblick auf die Kapazität des Bahnsystems beurteilt. 05.07.2007 - Leipzig/Halle: Parallelbahn geht in Betrieb Die Mitteldeutsche Flughafen AG (MDF) teilt mit, dass am Flughafen Leipzig/Halle die neu errichtete Parallelbahn am heutigen 5. Juli offiziell in Betrieb geht. Mit dem Bau der 3600 Meter langen und 60 Meter breiten Südbahn sowie den zugehörigen Rollwegen wurde nach einem symbolischen ersten Spatenstich Ende August 2005 begonnen. Der Flughafen verfügt nach der Fertigstellung nun über zwei parallele und unabhängig nutzbare Start- und Landebahnen. OTSD war im Vorfeld der Baumaßnahmen am Planfestellungsverfahren beteiligt und lieferte Fachgutachten und Stellungnahmen, die sich auf die Ergebnisse zweier Schnellzeitsimulationen stützen. 13.03.2007 - ROV München ist abgeschlossen Wie die Regierung von Oberbayern mitteilt, ist das Raumordnungsverfahren (ROV) für den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München jetzt abgeschlossen. Diese soll nördlich des heutigen Flughafens im Abstand von 1180 und mit einer Länge von 4000 Metern errichtet werden. Gegenüber der heutigen Nordbahn ist ein Versatz der Schwellen von 2100 Metern geplant. Nach der Raumordnung wird von Seiten des Flughafens München nun die Genehmigung zum Bau der neuen Start- und Landebahn mit dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren (PFV) angestrebt. OTSD hatte für das ROV umfangreiche Schnellzeitsimulationen durchgeführt und die 'flugbetriebliche Gesamtfunktionalität des um eine 3. Start- und Landebahn erweiterten Flughafens München' insbesondere im Hinblick auf die Kapazität des Bahnsystems beurteilt. 08.03.2007 - Planfeststellungsunterlagen Frankfurt überarbeitet Die FRAPORT AG hat die Planfeststellungsunterlagen für den Bau einer dritten Landebahn am Flughafen Frankfurt überarbeitet. Grundlage ist eine neue Verkehrsprognose für das Jahr 2020. Die Unterlagen umfassen nun 65 Aktenordner. Sie werden ab 23. März 2007 in allen betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. OTSD hatte die schon auf der Grundlage der Prognose für das Jahr 2015 erstellten Simulationen mit den neuen Prognosedaten erneut durchgeführt und ein überarbeitetes Gutachten vorgelegt. 09.11.2006 - Leipzig/Halle: BVG-Urteil für den Ausbau Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen von Anwohnern des Flughafens Leipzig/Halle im Wesentlichen abgewiesen und somit für den Ausbau des des Start- und Landebahnsystems entschieden. Das Gericht bestätige damit den im Mai 2005 gefasssten Eilentschluss, wonach die südliche Start- und Landebahn in veränderter Lage neu errichtet werden kann. 26.10.2006 - Leipzig/Halle: Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte am 24. und 25. Oktober drei Musterklagen von Anwohnern des Flughafens Leipzig/Halle, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für den Ausbau des Verkehrsflughafens sowie die Errichtung eines Fracht-Hubs an diesem Standort durch die Firma DHL richteten. Neben den Klägern waren als Beklagte der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Regierungspräsidium Leipzig sowie als Beigeladene Vertreter des Flughafens erschienen. OTSD, vertreten durch die beiden Geschäftsführer, war als so genannter Sachbeistand für das Regierungspräsidium ebenfalls geladen und stand dem Gericht für Fragen zum Thema der Kapazität des Start-/Landebahnsystems zur Verfügung. Die Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich am 9. November 2006 verkündet. 30.09.2006 - Leipzig/Halle: Neue Bahn wird betoniertNach Auskunft der Mitteldeutschen Flughafen AG (MDF) wird am Flughafen Leipzig/Halle nach dem Abschluss der in den vergangenen Monaten durchgeführten Erdarbeiten etwa Mitte Oktober mit der Betonierung der neuen Start- und Landebahn begonnen werden. Diese wird eine Länge von 3600 Metern aufweisen und in paralleler Lage zur bestehenden Nordbahn errichtet. Der symbolische Spatenstich für das Bauvorhaben erfolgte bereits Ende August 2005. OTSD hatte zuvor eine Kapazitätsanalyse für das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und anhand von Simulationen nachgewiesen, dass das bisherige, konvergierende Bahnsystem nicht den Anfortderungen an einen Fracht-Hub genügt, wie ihn die DHL Logistics AG an diesem Standort errichten wird. 24.08.2006 - Dritte Start- und Landebahn am Flughafen München: Regierung von Oberbayern leitet Raumordnungsverfahren einAm 31. Juli 2006 hat die Flughafen München GmbH bei der Regierung von Oberbayern das Raumordnungsverfahren für den geplanten Neubau der dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München beantragt. Die beantragte Vorzugsvariante 5b weist im Verhältnis zur bestehenden Nordbahn einen Achsabstand von 1.180 Metern und einen so genannten Schwellenversatz von 2.100 Metern auf. Die OTSD war mit mehreren Simulationen und Gutachten zum geplanten Neubau maßgeblich an diesem Schritt beteiligt. Die Regierung von Oberbayern führt als höhere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren durch. In einem ersten Schritt hat sie die acht Aktenordner mit mehreren Tausend Seiten sowie circa 100 Pläne umfassenden Antragsunterlagen des Flughafens gesichtet und auf Vollständigkeit und Verfahrensreife geprüft. In dem nun am 24. August mit der Eröffnung des Raumordnungsverfahrens eingeleiteten zweiten Schritt startet die Regierung von Oberbayern das Beteiligungsverfahren. Rund 100 Beteiligte (30 Kommunen, 35 Behörden, 24 Verbände/Vereine und 21 sonstige Organisationen) können sich bis zum 10. November 2006 zu dem Projekt äußern. Zur Einbeziehung der Öffentlichkeit wurden die beteiligten Städte und Gemeinden gebeten, die Projektunterlagen öffentlich auszulegen. 20.05.2005 - Bundesverwaltungsgericht gibt Vorhaben "Start- und Landebahn Süd" grünes Licht für Flughafen Leipzig/Halle - DHL beginnt Bau ihres europäischen Hauptumschlagplatzes (Hub)Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20 Mai 2005 den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage von fünf Antragstellern gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom 4. November 2004 zum Vorhaben "Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld" des Flughafens Leipzig/Halle abgelehnt. Damit hatten sich die Antragsteller mit den Eilanträgen gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses gewendet. Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Beschluss aus, dass für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle zu einem zentralen Knotenpunkt im Luftfrachtverkehr ein Bedarf bestehe. Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht die Einschätzung der Planfeststellungsbehörde bestätigt, dass die Drehung und Verlängerung der Start- und Landebahn Süd notwendig ist, um das erwartete Luftverkehrsaufkommen abzuwickeln. Nach dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Deutsche Post World Net auf dem Flughafen Leipzig/Halle mit dem Bau des europäischen Hauptumschlagplatzes (Hub) ihrer Express- und Logistiktochter DHL beginnen. Die Grundlage für diese Einschätzung lieferte OTSD mit ihrem Gutachten. | ||||